Punkte im Verkehr: Wann werden sie erteilt?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über das Punkte im Verkehr. Wenn Sie erfahren wollen, wie Sie Ihre Punkte in Flensburg in Erfahrung bringen können, finden Sie hier eine Anleitung.

Möchten Sie herausfinden, wie viele Punkte es für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt, wählen Sie bitte hier eine Kategorie aus:

Das Verkehrspunktesystem in Flensburg

Wann kommen Punkte im Verkehr auf auffällig gewordene Fahrer zu?
Wann kommen Punkte im Verkehr auf auffällig gewordene Fahrer zu?

Neben Bußgeldern und Fahrverboten, die der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln auf deutschen Straßen vorsieht, können Verkehrssündern außerdem Punkte in Flensburg drohen. Diese werden im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) gespeichert, welches das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet.

Im Ratgeber erfahren Sie, welche Verstöße eigentlich Strafpunkte im Straßenverkehr nach sich ziehen und wie das Flensburger Punktesystem funktioniert. Weiterhin stellen wir Ihnen Infos zur Verfügung, wie viele Punkte im Verkehr welche Konsequenzen nach sich ziehen und wann es schlussendlich zur Verjährung kommt.

FAQ: Fragen und Antworten zu Punkten im Verkehr

Welcher Verstoß zieht wie viele Punkte im Verkehr nach sich?

Bei welcher Zuwiderhandlung im Straßenverkehr Sie mit wie vielen Punkten in Flensburg rechnen müssen, erfahren Sie an dieser Stelle.

Welche Konsequenzen drohen bei welchem Punktestand?

Worauf Sie sich bei welchem Punktestand einstellen müssen, können Sie hier nachlesen.

Wann verfallen die Punkte im Verkehr?

Wann welche Punkte aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht werden, verrät Ihnen unser Ratgeber zum Punkteverfall.

Wie viele Verkehrspunkte drohen laut System bei welchem Verstoß?

Am 1. Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem, welches im Straßenverkehr Anwendung findet, einer Reformation unterzogen. Dieser Schritt sollte vor allem für mehr Transparenz sorgen, damit auffällig gewordene Kraftfahrer leichter nachvollziehen können, wie es um ihr Punktekonto bestellt ist. Punkte im Verkehr drohen seitdem erst, wenn es zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit kam und die jeweilige Regelmissachtung ein Bußgeld von 60 Euro oder mehr nach sich zieht.

Weiterhin werden nun bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung maximal drei Punkte auf einmal fällig. Im Detail sieht das Ganze wie folgt aus:

  • 1 Punkt in Flensburg erhalten Verkehrssünder, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.
  • Haben sie sich eine grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder eine Straftat geleistet, müssen sie sich auf 2 Punkte im Verkehr einstellen.
  • Straftaten, welche die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben, ziehen 3 Punkte in Flensburg nach sich.

Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus dem Punktekatalog für im Verkehr begangene Zuwiderhandlungen dar und soll Ihnen einen groben Überblick geben:

RegelmissachtungPunkte im Verkehr
Handy am Steuer1
Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h1
Überholen im Überholverbot (inkl. Gefährdung des Verkehrs)2
Überladung von mehr als 20 Prozent1
Alkoholfahrt mit mehr als 1,09 Promille3

Punkte im Straßenverkehr: Konsequenzen gemäß Punktesystem

Punkte im Straßenverkehr: Was passiert bei welchem Punktestand?
Punkte im Straßenverkehr: Was passiert bei welchem Punktestand?

Je nachdem, wie viele Punkte im Verkehr das Flensburger Konto eines Verkehrssünders aufweist, können die Konsequenzen variieren, mit denen er rechnen muss. Welches das genau sind, regelt ein besonderes Fahreignungs-Bewertungssystem, das mehrere Stufen aufweist:

  1. Stufe grün (Vormerkung): Kraftfahrer, die zwischen 1 und 3 Punkte auf ihrem Konto haben, müssen sich noch keine allzu großen Gedanken machen. In dieser Stufe kommen zunächst einmal keine Konsequenzen auf sie zu.
  2. Stufe gelb (Ermahnung): Ein Punktestand von 4 oder 5 katapultiert auffällig gewordene Fahrer automatisch in die zweite Stufe des Systems. Hier droht ihnen eine kostenpflichtige Ermahnung. Hinzu kommt der Hinweis der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, um so 1 Punkt abzubauen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn der jeweils betroffene Fahrer in den letzten 5 Jahren kein Seminar dieser Art besucht hat.
  3. Stufe rot (Verwarnung): Auf eine kostenpflichtige Verwarnung müssen sich Fahrer einstellen, die bereits 6 oder 7 Punkte im Verkehr angesammelt haben. Auch sie können ein freiwilliges Fahreignungsseminar absolvieren, allerdings nur, um ihren guten Willen zu beweisen. Die Option des Punkteabbaus entfällt in dieser Stufe.
  4. Stufe schwarz (Führerscheinentzug): Wessen Konto 8 Punkte im Verkehr ausweist, der muss sich auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis einstellen. Dieser Schritt geht außerdem mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten einher, innerhalb der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Wichtig: Im Gegensatz zu einem Fahrverbot, das für eine Dauer zwischen 1 und 3 Monaten ausgesprochen werden kann, erhalten Kraftfahrer bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis ihren Führerschein nach dem Ablauf dieser Sperrfrist nicht ohne weiteres wieder zurück. Vielmehr knüpft die zuständige Behörde meist gewisse Bedingungen an eine Neuerteilung, wenn Punkte im Verkehr ausschlaggebend für den Entzug waren. Diese bestehen meist aus der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Erst wenn diese erfolgreich absolviert wurde, gibt es den Führerschein zurück.

Wann verjähren Punkte im Verkehr?

Alte Punkte im Verkehr verjähren auch noch nach den alten Tilgungsfristen.
Alte Punkte im Verkehr verjähren auch noch nach den alten Tilgungsfristen.

Punkte, die im Verkehr erteilt wurden, bleiben selbstverständlich nicht für immer auf dem Flensburger Konto eines Kraftfahrers. Nach dem Ablauf gewisser Tilgungsfristen gelten sie normalerweise als verjährt.

Welche Fristen dabei genau zum Einsatz kommen, ist abhängig vom Zeitpunkt der Erteilung. Schließlich gelten andere Verjährungsfristen für Punkte vor und nach der Reform 2014.

Die Verjährung der Verkehrspunkte gemäß alter Regelung (vor dem 1. Mai 2014) sah folgendermaßen aus:

  • Nach 2 Jahren verfielen Punkte, die aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr fällig wurden.
  • Punkte im Verkehr, die nach einer Straftat erteilt wurden, verjährten nach 5 Jahren.
  • 10 Jahre dauerte es, bis es zur Verjährung von Punkten kam, die aufgrund einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis fällig geworden waren.

Seit dem 1. Mai 2014 gelten wiederum folgende Tilgungsfristen für Punkte im Verkehr:

  • 1 Punkt in Flensburg verjährt nach 2,5 Jahren.
  • Nach 5 Jahren tritt die Verjährung bei 2 Punkten ein.
  • 3 Punkte im Verkehr verfallen, nachdem 10 Jahre vergangen sind.

Wichtig: Vor der Punktereform im Jahr 2014 beeinflussten sich alte und neu hinzugekommene Punkte im Verkehr. Befanden sich bereits Punkte auf dem Konto eines auffällig gewordenen Fahrers und es kamen neue hinzu, wurde der Verjährungsprozess gestoppt und musste von neuem beginnen. Seit dem 1. Mai 2014 verjährt jedoch jeder Punkt für sich selbst – dies gilt auch für Punkte im Verkehr, die vor der Reform erteilt wurden.

Was hat es mit der Überliegefrist der Punkte im Verkehr auf sich?

Nachdem die entsprechende Verjährungsfrist abgelaufen ist, werden die Punkte im Verkehr in der Regel vom Punktekonto des jeweiligen Fahrers gelöscht. Diesem Schritt macht jedoch die sogenannte Überliegefrist zunächst einmal einen Strich durch die Rechnung. Dabei handelt es sich um eine Verlängerung der Tilgung um ein Jahr.

Erst nach Ablauf der Überliegefrist gelten Punkte im Verkehr endgültig als verjährt.
Erst nach Ablauf der Überliegefrist gelten Punkte im Verkehr endgültig als verjährt.

Der Löschvorgang der jeweiligen Punkte im Verkehr bleibt demzufolge ein Jahr nach der eigentlichen Verjährung noch im FAER gespeichert. Die eigentlich gelöschten Punkte zählen zwar nicht mehr zum Punktestand, können so allerdings bei einer erneuten Regelmissachtung zurate gezogen und zurückdatiert werden.

Es geht im Endeffekt darum, nachvollziehen zu können, wie viele Punkte im Verkehr ein Kraftfahrer zu dem Zeitpunkt auf seinem Konto in Flensburg hatte, als er abermals gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen hat. Schließlich könnten Punkte in der Zwischenzeit verjährt sein. Erst wenn die Überliegefrist nach einem Jahr abgelaufen ist, gelten Punkte, die im Verkehr erteilt wurden, als endgültig verjährt und können Verkehrssündern nicht mehr zur Last gelegt werden.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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