Wie funktioniert das Punktesystem?
Hat der betroffene Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Anzahl von Punkten erreicht, muss er mit Konsequenzen bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Mit Punkten geahndet werden dabei nur Verstöße, die mit mindestens 60 Euro Bußgeld bestraft werden und bzw. oder einen direkten Einfluss auf die Verkehrsssicherheit ausüben.
Inhalt
Die Punktereform
Die Punktetabelle für Flensburg: Umrechnung von alten in neue Punkte
Alte Punkte in Flensburg | Neue Punkte in Flensburg |
---|---|
1 bis 3 Punkte | 1 Punkt |
4 bis 5 Punkte | 2 Punkte |
6 bis 7 Punkte | 3 Punkte |
8 bis 10 Punkte | 4 Punkte |
11 bis 13 Punkte | 5 Punkte |
14 bis 15 Punkte | 6 Punkte |
16 bis 17 Punkte | 7 Punkte |
18 oder mehr Punkte | 8 Punkte |
Wieviele Flensburger Punkte gibt es für welche Vergehen?
Ein Flensburg-Punkt
Einen Punkt gibt es für Vergehen, die als schwere Verstöße eingestuft werden. Sie werden mit mindestens 60 Euro Bußgeld bestraft. Dazu zählen folgende Beispiele:
- Fahren ohne Zulassung
- Falsche Bereifung
- Fehlerhafte oder defekte Beleuchtung
- Missachtung von Park- oder Halteverboten mit einhergehender Behinderung
von Rettungsfahrzeugen - Vorfahrtsverstoß
Zwei Flensburg-Punkte
Zwei Punkte sieht das Punktesystem für besonders schwere Verstöße vor. Darunter fallen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, welche die Straßenverkehrssicherheit in besonderem Maße beeinträchtigen. Im Folgenden sind einige Vergehen dieser Kategorie aufgelistet:

- Missachtung des Überholverbots
- Missachtung von Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen mit Gefährdung und Sachbeschädigung oder länger als 1 Sekunde rot
- Fahren mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut
- Mißachtung der Wartepflicht an einem Bahnübergang
Drei Flensburg-Punkte
Mit drei Punkten werden laut Punktesystem Straftaten geahndet. Solche Vergehen haben den Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Sperre zur Folge. Zu diesen Straftaten gehören folgende Beispiele:
- Unterlassene Hilfeleistung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Trunkenheit am Steuer mit Sachbeschädigung
- Vollrausch (über 1,1 Promille Alkoholgehalt im Blut)
Mehr als drei Flensburg-Punkte
Das Punktekonto in Flensburg kann auch mehr als drei Punkte enthalten, da Punkte aus verschiedenen Verkehrsverstößen addiert werden. Auf diese Weise sammeln sich Punkte an.
Handelt es sich um 1 bis 3 Punkte, so ist außer den bereits erteilten Bußgeldern bzw. Strafen nichts weiter zu befürchten.
Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung, die außerdem kostenpflichtig ist. Wer 6 oder 7 Punkte in Flensburg hat, erhält eine schriftliche Verwarnung, die ebenfalls kostenpflichtig ist.
Ab wieviel Punkten droht ein Führerscheinentzug?

Der Führerschein wird gemäß Punktesystem entzogen, wenn der Verkehrsteilnehmer einen 3-Punkte-Verstoß begeht. Wie lang das Fahrverbot ist, hängt von der Art des Verstoßes ab.
Er wird auf jeden Fall entzogen, sobald 8 Punkte in Flensburg auf dem Punktekonto angesammelt worden sind. In diesem Fall ist der Führerschein mindestens ein halbes Jahr lang weg. Der Betroffene darf erst wieder fahren, wenn ein medizinisch-psychologisches Gutachten die Eignung für den Straßenverkehr bestätigt.
Wann verjähren Punkte?
Seit der Reform am 1. Mai 2014 werden Punkte, die nach diesem Tag auf dem Konto landen, auch dann automatisch gelöscht, wenn der Betroffene während der Verjährungsfrist durch ein erneutes Vergehen einen Punkt oder mehrere weitere Punkte erhält.
Es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen für die einzelnen Verstöße. 1-Punkt-Verstöße verjähren nach zweieinhalb Jahren, 2-Punkte-Verstöße nach fünf Jahren und 3-Punkte-Verstöße nach zehn Jahren. Im Anschluss an diese Fristen werden die eingetragenen Punkte zunächst getilgt. Flensburg löscht Punkte erst nach der einjährigen Überliegefrist.
Wie können Punkte abgebaut werden?

Das Flensburg-Punktesystem gewährt unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, als Betroffener Punkte abzubauen. Dafür darf das Punktekonto maximal 5 Punkte enthalten. Der Punkteabbau ist nur jeweils ein Mal innerhalb von fünf Jahren möglich. Es kann dabei nur 1 Punkt abgebaut werden. Dies erfolgt durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
Den eigenen Punktestand einsehen
Wer sich fragt, ob durch Punkte der Führerschein in Gefahr ist, kann einfach seinen Punktestand erfragen. Jeder Interessierte hat die Möglichkeit, sein Punktekonto kostenlos einzusehen. Drei Wege stehen dabei zur Verfügung:
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zwei Standorte, einen in Flensburg und einen in Dresden. Während der Öffnungszeiten kann jeder seinen Punktestand erfragen. Wichtig ist, einen Identitätsnachweis mitzuführen. Das kann der Personalausweis, ein Reisepass oder ein behördlicher Dienstausweis sein. Bevor ein Einblick in das Punktkonto erfolgt, muss vor Ort allerdings ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Nachfrage per Post:
Dafür werden ein ausgefülltes Antragsformular und eine Kopie des Personalausweises oder des Reiseausweises benötigt. Vom Identitätsnachweis müssen sowohl eine Kopie der Vorder- als auch eine Kopie der Rückseite mitgeschickt werden.
Das Antragsformular kann auf der Seite des KBA heruntergeladen werden. Der Brief geht an folgende Adresse:
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Aus Flensburg wird der Punktestand per Post an den Absender geschickt.
Nachfrage online:
Ein Personalausweis mit Online-Funktion ermöglicht die Nachfrage über das Internet. Das entsprechende Online-Formular stellt das KBA auf ihrer Website zur Verfügung. Die Antwort aus Flensburg erfolgt dann aber auf dem Postweg.
Punkte in der Probezeit
Für Fahranfänger, die sich noch in der üblichen Probezeit von zwei Jahren befinden, hat bereits ein Punkt in Flensburg empfindliche Konsequenzen. Das Flensburger Punktesystem sieht in diesem Fall eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre vor. Außerdem ist der Betroffene verpflichtet, an einem ASF, einem Aufbauseminar für Fahranfänger, teilzunehmen. Die Weigerung, ein solches Seminar zu besuchen, hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Was hat das mit der einjährigen Überliegefrist auf sich? Ab welchem Datum wird die Verjährungszeit gerechnet? Ab den Tag des Vergehens oder der Rechtskräftigkeit?
Hallo,
nach der Tilgungsfrist werden Punkte vom Punktekonto gelöscht. Die gelöschten Eintragungen bleiben aber noch 1 weiteres Jahr gespeichert. Dieses Verfahren bezeichnet man als Überliegefrist. Die Verjährungszeit beginnt mit dem Datum der Rechtskraft des Punktes.
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