Die Promillegrenze für Fahranfänger lässt keinen Spielraum

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer


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Unter 21: Promillegrenze für Fahranfänger liegt bei 0,0

Die Alkoholgrenze in der Probezeit liegt bei 0,0 Promille.
Die Alkoholgrenze in der Probezeit liegt bei 0,0 Promille.

Die erste Promillegrenze wurde 1953 eingeführt. 1,5 Promille waren es damals – heute wäre dieser Wert am Steuer eine Straftat, denn inzwischen wissen wir: Alkohol hat ausgesprochen negative Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit und stellt damit eine Gefahr im Straßenverkehr dar.

Blendempfindlichkeit, Tunnelblick und Übermut sind nur einige gefährliche Nebenwirkungen. Heute liegt die Promillegrenze bei 0,5. Aber auch bei 0,3 Promille kann die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein. Besonders streng ist der Gesetzgeber mit einer Personengruppe: Für Fahranfänger liegt die Promillegrenze bei 0,0. Das bedeutet de facto Alkoholverbot.

Ein Fahranfänger ist jemand unter 21, der den Führerschein gerade erst erworben hat und sich noch in der Probezeit befindet, die zwei Jahre dauert. Das heißt aber nicht, dass für Personen über 21 eine andere Promillegrenze als für Fahranfänger unter 21 gilt. Auch ältere Personen, die sich noch in der Probezeit befinden, unterliegen dem Alkoholverbot.

FAQ: Fragen und Antworten zur Promillegrenze für Fahranfänger

Welche Promillegrenze gilt für Kraftfahrer, die noch in der Probezeit sind?

Während der Probezeit dürfen Fahranfänger gar keinen Alkohol trinken, wenn sie sich hinter das Steuer setzen wollen. Sie müssen also die 0,0 Promillegrenze einhalten.

Ab wann gilt die 0,5 Promillegrenze für junge Fahrer?

Erst nach Ablauf der Probezeit UND wenn der Kraftfahrer das 21. Lebensjahr beendet hat, gilt die Grenze von 0,5 Promille. Doch Achtung: Wer dann mit 0,3 Promille erwischt wird, weil er Schlangenlinien fährt oder einen Unfall baut, macht sich strafbar.

Welche Folgen zieht ein Verstoß gegen das Alkoholverbot während der Probezeit nach sich?

Die Verkehrsbehörde wird ein Bußgeld von 250 Euro verhängen und einen Punkt in Flensburg verbuchen. Des Weiteren verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und der Fahranfänger muss zum Aufbauseminar. Ab 1,1 Promille gilt die Alkoholfahrt als Straftat.

Die Promillegrenze: In der Probezeit besonders streng

0,0 Promille: Diese Grenze gilt für Fahranfänger in der Probezeit.
0,0 Promille: Diese Grenze gilt für Fahranfänger in der Probezeit.

Fahranfänger werden grundsätzlich strenger bewertet. Deshalb ist in der zweijährigen Probezeit weniger von Promillegrenze und eher von Alkoholverbot die Rede. Schließlich gibt es keinen Spielraum bei „Null Promille“. Die Grenze ist für Fahranfänger deshalb eher ein Verbot.

Es geht auf § 24 c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zurück:

  1. Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
  2. Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
  3. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bis zu einem bestimmten Promillewert gilt das Überschreiten der Promillegrenze für Fahranfänger noch als Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille liegt allerdings eine Straftat vor, bei der auch ein Fahrerlaubnisentzug drohen kann.

Konsequenzen beim Verstoß gegen die Promillegrenze für Fahranfänger

0,00 Promille – diese Grenze bedeutet sozusagen absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger. Schon kleinste Mengen Alkohol haben Auswirkungen auf den Führerschein. Wird diese Promillegrenze von einem Fahranfänger überschritten, drohen folgende Konsequenzen:

  • Geldbuße in Höhe von 250 Euro
  • Ein Punkt in Flensburg
  • Die Anordnung ein Aufbauseminar zu absolvieren
  • Eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre
Es gibt keine gesonderte Alkoholgrenze fürs Fahrrad in der Probezeit.
Es gibt keine gesonderte Alkoholgrenze fürs Fahrrad in der Probezeit.

Kommt es aufgrund des Alkoholkonsums zu einem Unfall, ist außerdem mit dem Fahrerlaubnisentzug zu rechnen. Das betrifft alle Autofahrer, die die Promillegrenze überschreiten, Fahranfänger und solche, die die Probezeit schon hinter sich haben.

Im Übrigen ist die Promillegrenze ab 21 Jahren nicht automatisch 0,5. Auch ältere Leute, die den Führerschein gerade erst gemacht haben, dürfen nicht Auto fahren, wenn sie etwas getrunken haben. Sie unterliegen genauso der zweijährigen Probezeit und damit dem Alkoholverbot.

Gilt die Promillegrenze für das Fahrrad in der Probezeit des Führerscheins?

Es gibt so gesehen keine gesonderte Promillegrenze für das Fahrrad für unter 21-Jährige. Selbst wer sich nach dem Erwerb des Führerscheins noch in der Probezeit befindet, muss sich deshalb keine Sorgen machen, den Führerschein auch beim Fahrradfahren wegen Alkohol am Steuer zu riskieren.

Grundsätzlich müssen Fahrradfahrer erst ab 1,6 Promille mit Konsequenzen rechnen. Trunkenheit auf dem Fahrrad ist zwar auch gefährlich, allerdings nicht halb so sehr, wie bei Fahrten mit großen oder kleinen Kfz. Deshalb gibt es keine gesonderte Promillegrenze für Fahranfänger, die mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Der Blutalkoholspiegel pro Getränk ist von Person zu Person unterschiedlich. Wenn Sie nicht sicher sind, wie viel Promille Sie ungefähr nach einem Bier haben, können Sie unseren kostenlosen Promillerechner zurate ziehen.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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