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Vorfahrt – Was müssen Sie beachten?

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Bugeldtabelle “Vorfahrt”

VerstoßBuß­geld in EuroPunk­te in Flens­burg
Anhalten an der Haltelinie versäumt10-
Vor einer Vorfahrtsstraße die Geschwindigkeit nicht genügend verringert10-
Anhalten an der Haltelinie versäumt10-
Entgegenkommenden Fahrzeugen an Engstellen den Vorrang verwehrt5-
Vorfahrt genommen mit einhergehender Behinderung25-
Vorfahrt missachtet mit einhergehender Gefährdung1001

Wer hat Vorfahrt?

Rechts vor Links - das ist die normale Vorfahrtsregel.
Rechts vor Links – das ist die normale Vorfahrtsregel.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vorfahrtsregel “Rechts vor Links”. Diese Regelung betrifft die Vorfahrt an einer Kreuzung sowie an einer Einmündung.

Es gibt laut Straßenverkehrsordnung, der StVO, (§ 8, Absatz 1) zwei Ausnahmen von dieser Regel:

  1. Die Vorfahrt ist durch Verkehrszeichen anders geregelt.
  2. Der Fahrer kommt von einem Wald- oder Feldweg auf eine Straße.

“Rechts vor Links” gilt für Linksabbieger zwar auch, allerdings ist hier zu beachten, dass diese zunächst entgegenkommende Verkehrsteilnehmer passieren lassen müssen.

Das sagt die StVO, zur Vorfahrt allgemein (§ 8, Absatz 2):

Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. […]

Inhalt

  • 1 Bugeldtabelle “Vorfahrt”
  • 2 Wer hat Vorfahrt?
    • 2.1 Wenn die Vorfahrt durch Vorfahrtsschilder geregelt ist
    • 2.2 Kreisverkehr und Vorfahrt – Wie sehen die Verkehrsregeln aus?
    • 2.3 Abgesenkter Bordstein – Ist Vorfahrt hier anders reglementiert?
    • 2.4 Verkehrsberuhigter Bereich – Vorfahrt für den von rechts kommenden Fahrer?
    • 2.5 Wer hat Vorfahrt auf Parkplätzen?
    • 2.6 Vorfahrt genommen – Welche Konsequenzen drohen?
    • 2.7 Sonderfall Blaulicht

Wenn die Vorfahrt durch Vorfahrtsschilder geregelt ist

Wie ein Vorfahrtsschild gewährt oder verbietet eine Ampel die Vorfahrt.
Wie ein Vorfahrtsschild gewährt oder verbietet eine Ampel die Vorfahrt.

Verkehrszeichen, die Vorfahrt gewähren bzw. verbieten, sind unter anderem Stoppschilder oder das “Vorfahrt gewähren”- Schild.
Fahrer, die ein Stoppschild missachten und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden, riskieren ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Eine Lichtzeichenanlage bzw. eine Ampel funktioniert in gewisser Hinsicht wie ein Vorfahrtsschild, denn diese kann Vorfahrt gewähren, wenn sie grünes Licht zeigt und anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt verbieten bei rotem Licht. Hier gilt besonders: Vorfahrt beachten!

Einen Autofahrer, welcher an einer Ampel die Vorfahrt missachtet, erwarten Bußgelder von bis zu 360 Euro. Außerdem können zwei Punkte in Flensburg hinzukommen sowie ein Fahrverbot. Im Extremfall ist eine Verurteilung möglich, wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs festgestellt worden ist.

Eine spezielle Form des Vorfahrtszeichens stellt der sogenannte Grünpfeil an Ampeln dar. Dabei handelt es sich um ein Zeichen, das einen grünen Pfeil auf schwarzem Grund zeigt. Dieses kann rechts an einer Ampel angebracht sein. Dieses Zeichen erlaubt es dem Kfz-Führer, der auf der rechten Fahrbahn fährt, nach dem obligatorischen Anhalten auch bei Rot nach rechts abzubiegen.

Eine Vorfahrtsstraße ist durch das Richtzeichen 306 gekennzeichnet. Dieses Verkehrsschild ist eine Raute, innen gelb und außen mit einem weißen Rand versehen. Es gewährt den Fahrern, die der Vorfahrtsstraße folgen, Vorfahrt.

 

Kreisverkehr und Vorfahrt – Wie sehen die Verkehrsregeln aus?

Wer hat die Vorfahrt im Kreisverkehr?

Im Kreisverkehr wird die Vorfahrt durch dieses Verkehrszeichen geregelt.
Im Kreisverkehr wird die Vorfahrt durch dieses Verkehrszeichen geregelt.

Über dem Verkehrszeichen für einen Kreisverkehr (der blaue Kreis mit den drei weißen Pfeilen) ist üblicherweise ein “Vorfahrt gewähren”-Schild (Richtzeichen 205) angebracht.

In diesem Fall hat der Verkehr Vorfahrt, der sich bereits auf der Kreisfahrbahn befindet. Das bedeutet für die Fahrer, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, dass sie wartepflichtig sind.

Bei einem Kreisverkehr ist es übrigens nicht gestattet, während des Einfahrens den Blinker zu verwenden. Anders ist es, wenn der Fahrer den Kreisverkehr verlässt. An dieser Stelle muss er blinken.

Abgesenkter Bordstein – Ist Vorfahrt hier anders reglementiert?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfahren will, hat allen anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt einzuräumen. Dazu zählen auch Fahrradfahrer und Fußgänger. Die Regel “Rechts vor Links” gilt also hier nicht. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn ein entsprechendes Vorfahrtsschild vorhanden ist.

Verkehrsberuhigter Bereich – Vorfahrt für den von rechts kommenden Fahrer?

Ein verkehrsberuhigter Bereich wird häufig auch Spielstraße genannt. Wer aber hat auf der Spielstraße Vorfahrt? Die selbe Vorfahrtsregel wie im Fall der abgesenkten Bordsteins gilt auch für den verkehrsberuhigten Bereich.

Kfz-Führer, die mit ihrem Fahrzeug aus einem solchen Bereich heraus auf eine Straße fahren wollen, haben eine Wartepflicht gegenüber sämtlichen Verkehrsteilnehmern. Das bedeutet, dass die Vorfahrt bei einer Spielstraße verlangt, dass erst alle anderen Autos, Fußgänger und Fahrradfahrer durchgelassen werden.

Dieser Vorfahrtsregel haben sich auch Fahrer zu unterwerfen, die mit dem Auto von einem Grundstück oder aus dem Fußgängerbereich auf die Straße fahren wollen.

 

Wer hat Vorfahrt auf Parkplätzen?

Die Vorfahrt in der Spielstraße hängt davon ab, aus welcher Richtung der Verkehrsteilnehmer kommt.
Die Vorfahrt in der Spielstraße hängt davon ab, aus welcher Richtung der Verkehrsteilnehmer kommt.

Auf Parkplätzen ist die Vorfahrt so geregelt, dass derjenige, der den Parkplatz zuerst erreicht, den Anspruch auf diesen Platz hat. Grundsätzlich gilt auch hier die Regel “Rechts vor Links”, allerdings nur dann, wenn die Anlage des Parkplatzes Straßencharakter aufweist – also beispielsweise Fahrspuren vorhanden sind, die denen auf einer Straße ähneln. Es ist jedoch ratsam, aufgrund der veränderten Verkehrssituation nicht auf die Einhaltung der üblichen Vorfahrtsregeln auf einem Parkplatz zu vertrauen.

So sind die Fahrspuren im Allgemeinen schmaler und andere Fahrzeuge aufgrund der parkenden Kfz schwerer zu sehen.

Vorfahrt genommen – Welche Konsequenzen drohen?

Haben Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und eine Anzeige kassiert? Die Missachtung der Vorfahrtsregeln kann mit Bußgeldern zwischen 10 und 120 Euro und eventuell mit Punkten in Flensburg bestraft werden. Möglich ist auch ein Fahrverbot. Dies gilt unter anderem für Ordnungswidrigkeiten.

Wurde die Vorfahrt genommen, ist Strafe für den Betroffenen ebenfalls denkbar. Die Gefährdung des Straßenverkehrs beispielsweise gilt als Straftat und wird dementsprechend geahndet. Das bedeutet, dass derjenige entweder mit einer Geldstrafe oder mit einem Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren rechnen muss.

Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln werden unter anderem deshalb bestraft, da derjenige, der die Vorfahrt missachtet, einen Unfall verursachen kann.

Sonderfall Blaulicht

Ein besonderer Fall tritt bei Rettungswagen oder Feuerwehrfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn ein. Diese haben aufgrund des Blinklichts und des akustischen Signals Vorfahrt vor allen anderen Verkehrsteilnehmern. Letztgenannte sind dazu verpflichtet, ihr Verhalten darauf auszurichten und sofort für freie Bahn zu sorgen.

Hier berühren sich zwei Vorfahrtsregeln. Normalerweise muss vor einer roten Ampel angehalten werden. Doch wenn ein Einsatzfahrzeug mit besagten Signalen Vorfahrt einfordert, darf eine rote Ampel überfahren werden. Dies gilt, falls der Fahrer anders nicht in der Lage ist, das Einsatzfahrzeug vorbeizulassen.

Übrigens: Oft wird umgangssprachlich von Vorfahrt gesprochen, obwohl es eigentlich Vorrang heißen müsste. Der Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang ist folgendermaßen definiert: Von Vorfahrt kann nur gesprochen werden, wenn ausschließlich Fahrzeuge betroffen sind und diese sich im öffentlichen Straßenverkehr z. B. an einer Kreuzung begegnen. Geht es z. B. darum, welches von zwei Autos zuerst fahren darf, ist Vorfahrt der korrekte Terminus. Vorrang ist der richtige Begriff, wenn neben Fahrzeugen andere Verkehrsteilnehmer, wie etwa Fußgänger, betroffen sind. So hat beispielsweise ein Fußgänger an einem Zebrastreifen Vorrang vor einem Fahrzeug. Auch beim Wenden oder Abbiegen geht es um Vorrang, nicht um Vorfahrt.
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