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Bußgeldkatalog 2017 – Infos zur StVO und zum Punktekatalog

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Bußgeldkatalog Deutschland

Begehen Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit, müssen Sie ein Bußgeld zahlen.
Begehen Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit, müssen Sie ein Bußgeld zahlen.

Der Bußgeldkatalog (Bkat) regelt die Regelsätze für Verwarnungsgelder, Bußgelder und Fahrverbote im Verkehrsrecht. In Kraft getreten ist der Bußgeldkatalog am 1. Januar 2002. Jedes Jahr wird ein aktueller Bußgeldkatalog veröffentlicht.

Der Bußgeldkatalog fußt auf der Straßenverkehrsordnung und bemisst Vergehen gegen diese Verordnung. Zwischen einer Verwarnung von 5 Euro und einem Bußgeld von bis zu mehreren Hundert Euro ist alles in diesem geregelt. Fahren Sie zum zweiten oder gar dritten Mal mit über 0,5 Promille Alkoholgehalt im Straßenverkehr Auto drohen sogar 1.000 bzw. 1.500 Euro Strafe.

Unser Bußgeldrechner ermittelt bequem und mit wenigen Klicks, welches Bußgeld Sie nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit erwartet und klärt ebenfalls über Punkte in Flensburg auf. Auch ein drohendes Fahrverbot beachtet der Rechner.

Inhalt

  • 1 Bußgeldkatalog Deutschland
    • 1.1 Flensburger Punktekatalog
      • 1.1.1 Neue Tilgungsfristen und Abstufungen der Punkte
  • 2 Bußgeldbescheid: Bußgeldtabelle und Punkte-Katalog
    • 2.1 Aufbau des Bußgeldkataloges
      • 2.1.1 Verkehrsstrafen in der Probezeit: Mit diesen Konsequenzen ist zu rechnen
        • 2.1.1.1 Aktuelle Gebührenverordnung im Bußgeldkatalog 2017
        • 2.1.1.2 Einzelne Inhalte des Bußgeldkatalogs im Überblick
    • 2.2 Geschwindigkeitsverstöße
    • 2.3 Abbiegen
    • 2.4 Abstandstandsverstöße
    • 2.5 Anschnallpflicht
    • 2.6 Autokennzeichen
    • 2.7 Bei Rot über die Ampel
    • 2.8 Beleuchtung
    • 2.9 Reifen
    • 2.10 Fahrerlaubnis und Führerschein
    • 2.11 Halten und Parken
    • 2.12 Handy / Radarwarner
    • 2.13 Überholen
    • 2.14 Bahnübergang
    • 2.15 Hauptuntersuchung
    • 2.16 Alkohol und Drogen
    • 2.17 Probezeit
    • 2.18 Straße
    • 2.19 Verkehrskontrolle
    • 2.20 Vorfahrt
    • 2.21 Warnwestenpflicht
    • 2.22 Überladung
    • 2.23 Umweltplakette
    • 2.24 Unfall

Grundsätzlich lässt sich der Strafkatalog in drei Strafmaße einteilen. Erhalten Sie ein Verwarngeld von bis zu 55 Euro, fallen keine Punkte an. Diese Verwarnung wird bei geringeren Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen, wie beispielsweise falsches Parken. Diese sind ebenfalls als „Knöllchen“ oder Strafzettel bekannt.

Flensburger Punktekatalog

Ab einem Betrag von 60 Euro fallen häufig laut dem Punktekatalog aus Flensburg auch Zähler an. Erhalten Sie einen Punkt, haben Sie einen schweren Verstoß begangen (z.B. Handy am Steuer genutzt).

Erhalten Sie zwei Punkte, liegt ein sehr schwerer Verstoß vor, hierbei fällt dann auch regelmäßig ein Fahrverbot an. Begehen Sie eine Straftat, erhalten Sie drei Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kommen strafrechtliche Konsequenzen auf Sie zu.

Haben Sie laut Flensburger Punktekatalog acht Zähler zusammen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Manch einer wird sich nun über dieses Punktesystem wundern, denn dieses gilt erst seit 2014. Im Zuge dieser Reform wurden allerdings alle Regelsätze und auch der Punkte-Katalog überarbeitet. Punkte, die vor 2014 entstanden, sind wie folgt umzurechnen:

Punktestand nach altem SystemPunktestand nach neuem System
1 - 31
4 - 52
6 - 73
8 - 104
11 - 135
14 - 156
16 - 177
18 und mehr8

Neue Tilgungsfristen und Abstufungen der Punkte

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt: 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, jeweils mit 2 Punkten: 5 Jahre
  • Straftaten mit 3 Punkten: 10 Jahre
Unser Bußgeldrechner hilft Ihnen in wenigen Klicks weiter.
Unser Bußgeldrechner hilft Ihnen in wenigen Klicks weiter.

Dabei verjährt jeder Punkt für sich, unabhängig von neuen und alten Punkten. Darüber hinaus gilt jedoch weiterhin eine Überliegefrist von einem Jahr. Die Punkte bleiben also nach Ablauf der Frist ein weiteres Jahr beim Fahreignungsregister gespeichert. So können Überlappungen von alten und neuen Punkten, welche eventuell zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hätten, nachvollzogen werden.

Haben Sie einen bis drei Punkte auf Ihrem Flensburger Punktekonto, so haben Sie mit keinen weiteren Konsequenzen zu rechnen. Haben Sie bereits vier bis fünf Punkte, so erhalten Sie eine Ermahnung. Bei sechs bis sieben Punkten erfolgt eine Anordnung zu einem Fahreignungsseminar von drei Monaten. Acht Punkte haben dann den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Bußgeldbescheid: Bußgeldtabelle und Punkte-Katalog

Begehen Sie laut Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit, so stellt Ihnen die zuständige Behörde einen Bußgeldbescheid zu. Diesem sind die Bußgelder und Fahrverbote zu entnehmen.

Darüber hinaus können Sie in diesem sehen, welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen wird, also ob Sie beispielsweise eine Vorfahrt missachtet haben und ob dabei eine Gefährdung vorlag.

Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit mit Gefährdung, erhöht sich das Strafmaß.

Möchten Sie sich bereits vorab informieren, nutzen Sie unseren Punkterechner für die Flensburg-Punkte oder werfen Sie einen Blick in den Bußgeldkatalog.
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, haben Sie zwei Wochen Zeit um die Strafe zu begleichen. Gleiche Frist gilt, wenn Sie Einspruch einlegen wollen. Ein Rechtsanwalt kann Sie über hinsichtlich der Erfolgschancen beraten und gegebenenfalls Akteneinsicht beantragen.

Aufbau des Bußgeldkataloges

Im Strafenkatalog-Verkehr ist jede Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat mit einer Tatbestandsnummer (TBNR) versehen. Darüber hinaus sind der Tatbestandstext und die Höhe der Geldbuße in Euro zu finden. Auch das Fahrverbot ist unter „FV“ zu finden. Ebenso gehen aus dem Bußgeldkatalog die Punkte unter „Pkt“ hervor. Für Fahranfänger ist der letzte Hinweis besonders interessant, denn „FaP“ gibt an, ob es sich bei der Tat um einen A- oder B-Verstoß handelt.

Verkehrsstrafen in der Probezeit: Mit diesen Konsequenzen ist zu rechnen

Nach dem neuen Punktesystem führen bereits acht Punkte zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Nach dem neuen Punktesystem führen bereits acht Punkte zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Dem Bußgeldkatalog ist zu entnehmen, ob die Ordnungswidrigkeit als A- oder B-Verstoß einzuordnen ist.

Ein A-Verstoß führt grundsätzlich zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und zu einer Anordnung eines Aufbauseminars. Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von über 60 Euro, verlängert sich die Probezeit ebenfalls um zwei Jahre. Als A-Verstoß ist beispielsweise ein Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß oder Handy am Steuer einzuordnen.

Ein B-Verstoß bleibt ohne weitere Konsequenzen. Hierrunter fallen Parkvergehen. Handeln Sie sich einen zweiten B-Verstoß ein, müssen Sie mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie nach einem A-Verstoß.

Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h führt zu einem Punkt in Flensburg und zur Verlängerung der Probezeit.

Aktuelle Gebührenverordnung im Bußgeldkatalog 2017

Liegt eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit vor, finden Sie die damit verbundenen Konsequenzen im aktuellen Bußgeldkatalog. Zwischen der Zustellung des Bußgeldbescheides und der eigentlichen Handlung darf ein Abstand von höchstens drei Monaten liegen. Andernfalls greift die Verfolgungsverjährung. Darüber hinaus werden bei Einträgen in Flensburg zusätzliche Gebühren fällig.

Einzelne Inhalte des Bußgeldkatalogs im Überblick
Nutzen Sie das Handy am Steuer, zahlen Sie ein Bußgeld von 60 € und bekommen laut Punktekatalog einen Punkt.
Nutzen Sie das Handy am Steuer, zahlen Sie ein Bußgeld von 60 € und bekommen laut Punktekatalog einen Punkt.

Wird Ihnen der Vorsatz im Zuge einer Ordnungswidrigkeit unterstellt? Sprich: Haben Sie die Geschwindigkeit erheblich überschritten, treibt dies die damit verbundenen Kosten nochmals in die Höhe. Lassen sich innerhalb eines Jahres mehr als zwei Ordnungswidrigkeiten über eine Fahrgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde feststellen, kommt es zu einem Fahrverbot.

Im Bußgeldkatalog sind Strafen und Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, für das Überholen, Parken, im Zusammenhang mit der Ampel, dem TÜV/AU sowie mit dem Konsum von zu viel Alkohol oder gar Drogen strikt geregelt. Ein schneller Blick bietet Klarheit über die Strafen und Gebühren, die gegebenenfalls drohen.

Geschwindigkeitsverstöße

  • Geschwindigkeitsverstöße – Kraftfahrzeuge bis 3,5t (z.B. Pkw und Krafträder)
  • Geschwindigkeitsverstöße – Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgäste
  • Geschwindigkeitsverstöße – Kraftfahrzeuge über 3,5t; Pkw mit Anhänger; LKW bis 3,5t mit Anhänger
  • Geschwindigkeitsverstöße – 30er Zone
  • Geschwindigkeitsverstöße – Baustelle

Abbiegen

  • Abbiegen

Abstandstandsverstöße

  • Nichteinhaltung des Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug

Anschnallpflicht

  • Anschnallpflicht

Autokennzeichen

  • Autokennzeichen

Bei Rot über die Ampel

  • Bei Rot über die Ampel
  • Bei Roter Ampel – Abbiegen beim Grünpfeil

Beleuchtung

  • Beleuchtung am Auto

Reifen

  • Reifen
  • Sommerreifen
  • Ohne Winterreifen bei Schneematsch, Glatteis, Schneeglätte, Reifglätte oder Eisglätt
  • Keine ausreichende Profiltiefe oder keine ausreichenden Profilrillen (Kraftfahrzeug)
  • Keine ausreichende Profiltiefe oder keine ausreichenden Profilrillen (Mofa)
  • Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex

Fahrerlaubnis und Führerschein

  • Fahrerlaubnis und Führerschein

Halten und Parken

  • Halten
  • Parken

Handy / Radarwarner

  • Handy / Radarwarner

Überholen

  • Verstöße beim Überholen

Bahnübergang

  • Verstöße am Bahnübergang

Hauptuntersuchung

  • Hauptuntersuchungsverstöße

Alkohol und Drogen

  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer

Probezeit

  • Probezeit

Straße

  • Autobahn
  • Fahrstreifenbegrenzung
  • Fußgängerüberweg
  • Rechtsfahrgebot

Verkehrskontrolle

  • Verkehrskontrolle

Vorfahrt

  • Vorfahrt

Warnwestenpflicht

  • Warnwestenpflicht

Überladung

  • Überladung – Kraftfahrzeuges (bis 7,5 Tonnen)
  • Überladung – Kraftfahrzeuges mit Anhänger

Umweltplakette

  • Umweltplakette

Unfall

  • Unfall
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