Wie wird der Abstand innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften bestimmt?

Der Sicherheitsabstand nimmt Bezug auf eine bestimmte Distanz zu einem Objekt: Diesen Abstand gilt es, einzuhalten, um eine potenzielle Gefahr zu vermeiden. Per Definition lassen sich in Deutschland zwei Arten des Sicherheitsabstands in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheiden: der Abstand zur Seite und der Abstand zum Vordermann.
Doch wie können Sie den richtigen Abstand berechnen? Welche Strafe droht für Drängler, welche durch zu dichtes Auffahren den Verkehr gefährden?
Inhalt
Den korrekten Sicherheitsabstand zur Seite einhalten
Im Hinblick auf den Abstand zur Seite bei Überholvorgängen oder bei Gegenverkehr ist die jeweilige Entscheidung vom Verkehrsteilnehmer abhängig. Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder oder Fahrräder sollten einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Mehrspurige Fahrzeuge hingegen halten in der Regel einen Sicherheitsabstand von 1 Meter. Linienbusse und Schulbusse fahren in einem Sicherheitsabstand von 2 Metern.
Der seitliche Sicherheitsabstand ist überdies von der Geschwindigkeit abhängig, da sich bei erhöhter Geschwindigkeit die Fahrbahn optisch verengt. Es kann schon bei geringen Auslenkungsfehlern bei erhöhter Geschwindigkeit zu einem Verlassen der Fahrspur kommen.
Der Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften
Der Abstand zum Vordermann ist im Paragraph 4 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung konkret definiert: So muss ein Fahrzeughalter in der Lage sein, anzuhalten, auch wenn sein Vordermann plötzlich abbremst. Die Komponenten zur Berechnung des korrekten Sicherheitsabstands sind von der jeweiligen Geschwindigkeit und den Verkehrsverhältnissen abhängig.
Eine entsprechende Leitformel schreibt innerhalb geschlossener Ortschaften einen Sicherheitsabstand von einer Strecke vor, die sich innerhalb 1 Sekunde fahren lässt. Außerhalb geschlossener Ortschaften kommt der Sicherheitsabstand auf eine Strecke, die sich in 2 Sekunden zurücklegen lässt. Bei 50 km/h macht dies einen Sicherheitsabstand von 15 m innerhalb geschlossener Ortschaften aus. Dies entspricht wiederum drei Pkw-Längen.
Die Faustregel “Sicherheitsabstand gleich halber Tacho”

Eine weitere praktische Faustformel ergibt sich hinsichtlich der Berechnung nach dem Leitsatz: Sicherheitsabstand gleich halber Tacho. Bei 100 km/h sollte der Abstand dementsprechend 50 Meter betragen.
Dies entspricht dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten. Gerade bei schlechten Lichtverhältnissen und schwierigen Witterungsbedingungen sollte der Fahrzeugführer den Abstand entsprechend vergrößern.
Kommt der Vordermann plötzlich zum Stehen, muss der Abstand für den eigenen Bremsweg groß genug sein. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass zum Bremsweg noch der Reaktionsweg hinzukommt.
Dieser wächst quadratisch mit der entsprechenden Geschwindigkeit. Nur in den seltensten Fällen wird der gesamte Anhalteweg benötigt, da auch der Vordermann einen bestimmten Bremsweg benötigt. Kein Auto kommt augenblicklich zum Stehen. So ist davon auszugehen, dass der Sicherheitsabstand jeweils linear mit der Geschwindigkeit zunimmt. Im Hinblick auf die Reaktionszeit kann von einer Sekunde ausgegangen werden.
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